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   OVG Sachsen, 19.02.2014 - 5 A 199/13   

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https://dejure.org/2014,7569
OVG Sachsen, 19.02.2014 - 5 A 199/13 (https://dejure.org/2014,7569)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19.02.2014 - 5 A 199/13 (https://dejure.org/2014,7569)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19. Februar 2014 - 5 A 199/13 (https://dejure.org/2014,7569)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    SächsKAG § 28 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung von Anliegerstraßen und Haupterschließungsstraßen (hier: Geschäftsstraße in der Innenstadt) bzgl. Erhebung eines Straßenausbaubeitrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung von Anliegerstraßen und Haupterschließungsstraßen (hier: Geschäftsstraße in der Innenstadt) bzgl. Erhebung eines Straßenausbaubeitrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geschäftsstraße in innerstädtischer Lage als Haupterschließungsstraße im Sinne des SächsKAG

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geschäftsstraße in innerstädtischer Lage als Haupterschließungsstraße im Sinne des SächsKAG

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen, 23.08.2006 - 5 B 709/05

    Straßenausbaubeitrag, überörtlicher (Durchgangs-) Verkehr, Kreisstraße,

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2014 - 5 A 199/13
    Typischerweise sind dies Bundes-, Staats- und Kreisstraßen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 23. August 2006, SächsVBl. 2007, 14 f.).

    Die tatsächliche Verkehrsbelastung kann Indizfunktion haben (SächsOVG, Urt. v. 23. August 2006, SächsVBl. 2007, 14 f.; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht, 9. Auflage 2012, § 34 Rn. 31).

  • OVG Niedersachsen, 11.06.1999 - 9 M 2210/99

    Ausbaubeitrag; Sondersatzung; Kostenfestsetzung; Eilverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2014 - 5 A 199/13
    Nur wenn er den innerörtlichen Durchgangsverkehr deutlich überwiegt, ist es gerechtfertigt, die Anlieger mit einem deutlich überwiegenden Anteil von bis zu 75 % am beitragsfähigen Aufwand zu beteiligen, wie es § 28 Abs. 2 Satz 1 SächsKAG vorsieht (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 11. Juni 1999 - 9 M 2210/99 -, juris Rn. 5 zum dortigen Landesrecht).

    Straßen im innergemeindlichen Bereich, durch die neben Wohngrundstücken in nicht unerheblichem Maße gewerblich genutzte, auch mit Verwaltungsgebäuden bebaute Grundstücke erschlossen werden, dienen ihrer bestimmungsgemäßen Funktion nach - sofern es sich nicht um Hauptverkehrsstraßen handelt - typischerweise dem innerörtlichen Verkehr (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 11. Juni 1999 - 9 M 2210/99 -, juris Rn. 5; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 34 Rn. 31).

  • VGH Bayern, 16.08.2001 - 6 B 97.111

    Anforderung an eine die Eigenbeteiligung nach Straßenkategorien abstufende

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2014 - 5 A 199/13
    Dabei sind Art und Größe der Gemeinde, deren Verkehrsplanung, die Lage und Führung der Anlage im gemeindlichen Straßennetz und das gewählte Ausbauprofil in den Blick zu nehmen (vgl. BayVGH, Urt. v. 16. August 2001 - 6 B 97.111 -, juris Rn. 19; Driehaus, in: ders., Kommunalabgabenrecht, Stand: 49. Ergänzungslieferung September 2013, § 8 Rn. 380).
  • VG Leipzig, 26.09.2006 - 4 K 1919/04
    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2014 - 5 A 199/13
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 23. August 2006, SächsVBl. 2007, 17 14 f.) ist für die Einstufung die Verkehrsfunktion maßgeblich.
  • BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis;

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2014 - 5 A 199/13
    Im vorliegenden Fall sind die funktionalen Zusammenhänge nicht so komplexer Natur, dass sie nur mit Hilfe eines verkehrswissenschaftlichen Gutachtens zu beurteilen wären (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13. Januar 2009, NVwZ 2009, 329 Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 25.04.2007 - 5 B 288/04

    Straßenausbaubeitrag; Anteil der Beitragspflichtigen

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2014 - 5 A 199/13
    16 Bei Anliegerstraßen ist der Anliegerverkehr, d. h. der Ziel- und Quellverkehr, prägend (SächsOVG, Urt. v. 25. April 2007, SächsVBl. 2007, 285, 287).
  • OVG Sachsen, 20.02.2013 - 5 A 541/10

    Straßenausbaubeitrag, Anteil des öffentlichen Interesses, Vorteilsprinzip,

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2014 - 5 A 199/13
    7 Auf Antrag des Klägers hat der Senat mit Beschluss vom 20. Februar 2013 - 5 A 541/10 - die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig zugelassen, soweit die Klage gegen die Festsetzung eines Straßenausbaubeitrags von mehr als 4.236,42 EUR abgewiesen wurde.
  • OVG Sachsen, 27.07.2016 - 5 B 375/15

    Vorläufiger Rechtsschutz; Straßenausbaubeitrag; ernstliche Zweifel;

    Danach ist für Anliegerstraßen der Anliegerverkehr, d. h. der Ziel- und Quellverkehr, prägend, der den innerörtlichen Durchgangsverkehr deutlich überwiegen muss, während Haupterschließungsstraßen vorliegen, wenn sie neben dem Anliegerverkehr zumindest ebenso dem innerörtlichen Durchgangsverkehr dienen, wobei Durchgangsverkehr jeder Verkehr ist, der die abzurechnende Straße als Verbindungsweg zwischen zwei anderen Straßen benutzt, d. h. weder von einem durch die Straße erschlossenen Grundstück ausgeht noch ein solches Grundstück zum Ziel hat (SächsOVG, Urt. v. 19. Februar 2014 - 5 A 199/13 -, juris Rn. 18, m. w. N.).19 Dies zugrunde gelegt ist die von der Antragstellerin vorgetragene Nutzung der Tankstelle über die S........straße durch verschiedene, auch aus einem überörtlichen Einzugsgebiet stammende Verkehrsteilnehmer (Kraftfahrzeuge zum Tanken, Fußgänger und ggf. Radfahrer zwecks diverser Einkäufe) dem Ziel- und Quellverkehr auf der S........straße zuzuordnen, d. h. dem Verkehr, der von dem auch durch die S........straße erschlossenen Tankstellengrundstück ausgeht bzw. dieses Grundstück zum Ziel hat, mithin dem Anliegerverkehr und nicht dem innerörtlichen Durchgangsverkehr.
  • OVG Sachsen, 02.10.2017 - 5 B 181/17

    Aufschiebende Wirkung; Ausbaubeitrag; hinreichend bestimmtes Bauprogramm;

    24 Nach den aktenkundigen Lageplänen erscheint es danach eher unwahrscheinlich, dass der Durchgangsverkehr von den beiden verhältnismäßig kurzen Nebenstraßen (W...- und M.....straße), von denen die M.....straße zudem eine weitere Verbindung zum öffentlichen Verkehrsnetz (zur I...... B...straße) hat, den Umfang des Anliegerverkehrs, d. h. des Ziel- und Quellverkehrs von und zu den an der Ä...... B...straße anliegenden Grundstücken erreichen kann, während die Kleingartensparte am Ende der Ä...... B...straße deren Anlieger sein dürfte, so dass der Verkehr von und zur Kleingartensparte dem Anliegerverkehr zuzurechnen wäre (vgl. zur Einstufung als Anlieger- bzw. Haupterschließungsstraße: § 28 Abs. 2 SächsKAG, § 5 Abs. 4 Nr. 1 und 2 der aktuellen Straßenbaubeitragssatzung der Antragsgegnerin sowie SächsOVG, Beschl. v. 27. Juli 2016 - 5 B 375/15 -, juris Rn. 16 ff., u. Urt. v. 19. Februar 2014 - 5 A 199/13 -, juris Rn. 18, m. w. N.).
  • VG Bayreuth, 13.09.2017 - B 4 K 16.137

    Erhebung eines Straßenausbaubeitrags

    Durchgehender Verkehr ist jeder Verkehr, der die Straße, um deren Abrechnung es geht, als Verbindungsweg zwischen zwei anderen Straßen benutzt, der somit weder von einem durch die Straße erschlossenen Grundstück ausgeht noch ein solches Grundstück zum Ziel hat (OVG Bautzen, U.v. 19.02.2014 - 5 A 199/13, juris Rn 18; OVG NRW, U.v. 25.10.1982, KStZ 1983, 139, 142).
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